Außergerichtliche Möglichkeiten
Inkasso-Unternehmen
Factoring
Überwachung der Zahlungseingänge
Organisation des Mahnwesens
Wer eine Klärung nicht über ein Gericht abwickeln möchte, kann auch einen Anwalt zu Rate ziehen. Dies sollte sofort nach Ablauf der 30-tägigen Frist oder dem automatischen Eintreten des Zahlungsverzugs geschehen, indem Sie dem Anwalt alle Informationen übermitteln. Daraufhin wird dann ihr Anwalt Kontakt mit dem Schuldner aufnehmen. Meist endet diese Korrespondenz mit einer Vereinbarung zu Ratenzahlungen.
Dabei sollten die Höhe der monatliche Zahlungen und des Zinssatzes, mögliche Übereignungen als Sicherheit (wie Immobilien) oder Ansprüche verhandelt werden. Ist der Schuldner danach immer noch nicht in Stande die außenstehenden Rechnungen zu begleichen, fordert der Anwalt ein notarielles Schuldbekenntnis ein. Bringt dies auch keinen Erfolg, bleibt Ihnen nur die Maßnahme, den gerichtlichen Weg bis hin zur Zwangsvollstreckung einzuschlagen.