Gerichtliches Mahnverfahren
Grundlagen des Zivilrechts
Prüfung der Titulierung
Gerichtsvollzieher
Mahngericht
Reagiert der Schuldner auf die Mahnung(en) nicht, so kann der Gläubiger gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Eingerichtliches Mahnverfahren ist aber nur zulässig bei fälligen und nicht von einer noch zu erbringenden Gegenleistung abhängigen Ansprüchen auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in inländischer Währung.
Das gerichtliche Mahnverfahren soll die kostspieligere Zivilklage ersetzen und dem Gläubiger die Gelegenheit geben, auf schnelle und unkomplizierte Art seine Forderung eintreiben zu können. Dies ist jedoch lediglich empfehlenswert, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung nicht bestreitet.