Schuldeneintreibung - Wehren Sie sich gegen Zahlungsverzug
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, welche Wege Sie (auch ohne einen Anwalt) beschreiten kann, um an Ihr Recht zu kommen. Gerade im Bezug auf Kosten kann man als unwissender Gläubiger leicht in eine Falle tappen und sein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.
Zur Begriffsdefinition:
Wenn die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen ist und Ihr Schuldner nicht die geringsten Anstalten macht, von selbst den Betrag zu überweisen, können Sie natürlich abwarten, ob Ihr Konto irgendwann einen entsprechenden Betrag als Eingang verzeichnet. Ihr Schuldner kann es einfach vergessen oder übersehen haben. Deshalb sollten Sie ihm einige freundliche Zeilen in Form eines Erinnerungsschreibens schicken. Senden Sie ihm ein Erinnerungsschreiben, in dem Sie den Kunden an die noch ausstehende Zahlung erinnern. Setzen Sie gleichzeitig eine neue Frist (von fünf bis zehn Tagen). Das Schreiben sollte freundlich abgefasst sein, weil jeder Kunde einmal vergessen kann, seine Rechnung zu bezahlen. Beispiel: "Sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass die Rechnung Nr..... von Ihnen noch nicht bezahlt wurde."
Nutzen Sie die Mahnung am Besten als eine Gelegenheit, die Beziehung zum Kunden zu vertiefen statt sie zu strapazieren. Ist er ein Geschäftskunde mit großem Einkaufsvolumen, verschicken Sie die Mahnung vielleicht mit dem zuständigen Außendienstmitarbeiter oder ein Geschäftsführer besucht den Kunden persönlich und erfährt bei der Gelegenheit was kein anderer weiß. Vielleicht fällt ihm mit dem Kunden gemeinsam ein, wie sie nicht nur die Vergangenheit ins Lot, sondern auch künftige Geschäfte auf eine nützlichere Cashflow-Basis stellen.
Betrachten Sie Ihren Schuldner auch immer als Kunden und bedenken Sie, dass es ungeheuer viel teurer ist, neue Kunden zu akquirieren als alte Kunden zu behalten.
Vor jeder gerichtlichen Streitigkeit sollten Sie als Gläubiger versuchen, außergerichtlich an Ihr Geld zu kommen. Das spart Kosten, Nerven und rettet ggf. das persönliche Verhältnis zum Schuldner. Die Entscheidung, wann Sie sich jedoch nicht mehr vom Schuldner "veräppeln" lassen wollen, kann nur jeder Gläubiger für sich selbst treffen.
Zu bedenken ist auch, dass jemand möglicherweise zahlen will, aber nicht kann. Dies kann in einem ernsten Gespräch, das man mit dem Schuldner führt, herauskommen. Hier ist es dem Gläubiger überlassen, ob er sich auf eine Ratenzahlung einlässt. Diese sollte in jedem Fall aber schriftlich fixiert werden. Wenn es um große Beträge geht, kann auch ein notarielles Schuldanerkenntnis sinnvoll sein.
Zur Verhinderung eines Zahlungsverzuges Ihrer Kunden haben Sie folgende Möglichkeiten: